Sehnenscheidenentzündung = Berufskrankheit. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen mit dem Aktenzeichen 1 K 1203/09 vom heutigen Tage.
Sehnenscheidenentzündung = Berufskrankheit
Eine Sehnenscheidenentzündung durch Computerarbeit ist neuerdings nach Auffassung des Aachener Verwaltungsgerichts eine Berufskrankheit, denn die 39-jährige Dürener Finanzbeamtin Stefanie E. hat heute (14.04.2011) einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen bekommen. Der Grund: Die Arbeit mit der Computermaus und der Tastatur.
Urteil des Aachener Verwaltungsgerichts
Die erste große Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen unter Vorsitz des Richters Georg Niebel folgte in ihrem Urteil den Ausführungen eines medizinischen Gutachtens, das von der Uniklinik Aachen verfasst worden war. Das Land als Arbeitgeber hatte kein besonderes Risiko für Sehnenscheidenentzündungen bei Bediensteten gesehen, die im Wesentlichen mit dem Computer arbeiten. Bisher sah das wohl auch sonst noch niemand so. Gegen das Urteil kann noch ein Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.
Ist bald noch jemand im Aachener Rathaus?
Sollte dieses Urteil Schule machen sitzt Marcel Philipp vielleicht bald als Aachener OB alleine in der Verwaltung. Er ist ja eigentlich Handwerker und somit nicht so extrem vorbelastet mit Maus und Tastatur. Seine Mitarbeiter scheinen da vielleicht ungeahnten Risiken ausgesetzt. Man fühlt sich wie in Schilda angekommen – nicht das erste Mal. Vielleicht bedeutet dann auch bald die letzte Mahnung vom Finanzamt, dass kein Mitarbeiter mehr etwas tun kann, da alle erkrankt sind.
Ihr Arno Ostländer, auch als Experte in Sachen Psychologie Aachen durchaus verwundert.
Bild © Thorben Wengert / PIXELIO
Verwandte Artikel und Seitem:




